Notwasser

Für die Notwasserverorgung gibt es Vorschriften. Hier finden Sie Informationen.

Die Vorschriften gemäss VTM für eine Notwasserversorgung lauten wie folgt:

  • bis zum dritten Tag soviel wie möglich
  • ab dem vierten Tag 4 l pro Person und Tag, für Nutztiere 60 l pro Grossvieheinheit und Tag
  • ab dem sechsten Tag
    • im privaten Haushalt und am Arbeitsplatz 15 l pro Person und Tag
    • im Krankenhaus und im Pflegeheim 100 l pro Person und Tag
    • in Betrieben, die lebenswichtige Güter herstellen, die erforderliche Menge
      dies entspricht ca. 200 m3 / Tag

Der durchschnittliche Tagesverbrauch in Muri beträgt rund 2000 m3. Spitzenwert 3500 m3.
Bei einem 24-stündigen Dauerbetrieb können in den einzelnen Werken theoretisch folgende Tagesmengen entnommen werden:

Lippertswiese I:   1 700 m3
Lippertswiese II:   2 600 m3
Schachen/Reuss:   4 300 m3
Arthesischer Brunnen Stötz 1):   320 m3
Kirchenfeld2):   1 500 m3

1) Diese Wasserfassung wird ohne Strom betrieben.
2) Dieses Werk ist z.Zt. nicht im Betrieb, vor Inbetriebnahme müsste erst die Wasserqualität geprüft werden (Zeitbedarf 1-3 Tage))

Auch bei einem totalen Ausfall der Stromversorgung über eine lange Zeit kann die Wasserversorgungs-Genossenschaft Muri eine gewisse Trinkwasserversorgung gewährleisten.

Die Wasserversorgungs-Genossenschaft Muri kann auf 3 voneinander unabhängige und leistungsfähige Wasserfassungsgebiete zurückgreifen.

Auch bei einer Verschmutzung eines Wasserfassungsgebietes (Strassen- oder Bahnunfall/massive Reuss-Überschwemmung) gewähren die anderen Wasserfassungsgebiete eine einwandfreie Trinkwasserversorgung der ganzen Gemeinde ohne Einschränkungen. Nur bei einem unvorstellbaren Super-GAU (Ausfall Reuss, Lippertswiese und Klosterfeld) müsste die Versorgung eingeschränkt werden. Die vorgeschriebene Mindest-Tagesmenge kann jederzeit eingehalten werden.